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Informationen zur Barrierefreiheit

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2026

Datum der letzten Überprüfung: 01.04.2026

Die Deutsche Lufthansa AG (nachfolgend „Deutsche Lufthansa“ oder „wir“) misst der digitalen Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung zu. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, allen Nutzer:innen ein inklusives und barrierefreies Online-Erlebnis zu bieten. Unser Ziel ist dabei, unsere Dienstleistungen für jedermann leicht auffindbar, zugänglich, nutzbar und verständlich zu machen.

Geltungsbereich dieser Informationen

Diese Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/882 und ihrer Umsetzungsgesetze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die im Impressum mit Namen und Anschrift aufgeführte Gesellschaft des Lufthansa Konzerns auf der Webseite https://www.lufthansagrouphangar-one.com/ und https://www.ticketing.lufthansagrouphangar-one.com/ anbietet oder erbringt.

Sie wurde am 01.04.2026 erstellt und wird in Einklang mit den geltenden Rechtsnormen und technischen Standards bei Bedarf überprüft und aktualisiert.

Beschreibung der geltenden Anforderungen

Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ergeben sich aus den Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen („European Accessibility Act“ oder „EAA“). Daraus ergibt sich in Umsetzung von Anhang V zur Richtlinie (EU) 2019/882 auch die Verpflichtung zur Angabe und Veröffentlichung von Informationen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen.

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“), für Dienstleistungen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen folgen zudem aus den in diesen Rechtsakten referenzierten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsnormen. Bei der Erfüllung der Anforderungen für Dienstleistungen ist der Stand der Technik zu beachten. Hinsichtlich diesem findet die harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 Anwendung, welche in Annex A die Web Content Accessibility Guidelines („WCAG“), aktuell deren Konformitätsstufe 2.1 A, AA, für verbindlich erklärt.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Deutsche Lufthansa ist ein weltweit tätiges Luftfahrtunternehmen. Die Hangar One Webseite dient als zentrale Informations- und Buchungsstelle für Besucher:innen des Hangar One. Über diese Webseite erhalten Nutzer:innen die Möglichkeit, sich umfassend über das Erlebnisangebot im Hangar One zu informieren, verfügbare Termine einzusehen sowie Tickets für die Ausstellung und weitere Angebote direkt online zu erwerben.

Zusätzlich stellt die Plattform relevante Besuchsinformationen bereit, wie Öffnungszeiten, Standorthinweise, Inhalte der Ausstellungen und besondere Services. Der Hangar One bietet diese Services, um Interessierten einen einfachen und transparenten Zugang zu allen Informationen und Leistungen rund um den Besuch des Hangars zu ermöglichen.

Weitere Details zu Angeboten, Veranstaltungen und buchbaren Leistungen sind jederzeit über die Webseite des Hangar One abrufbar.

Auf dieser Webseite können keine Flugangebote erworben werden. Detaillierte Informationen zu den Flugangeboten und Services der jeweiligen Fluggesellschaft finden Sie auf den Webseiten der Lufthansa Group, zum Beispiel unter www.lufthansa.com. Dort stehen auch Erläuterungen zu den angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Kauf von Ausstellungstickets

Vor dem Kauf eines Tickets über unsere Webseite können sich Besucher:innen zunächst über das Angebot, aktuelle Informationen und verfügbare Besuchstage informieren. Über den Button „Ticket“ wird der integrierte Ticketshop geöffnet.

Im Ticketshop kann anschließend ein verfügbarer Besuchstag ausgewählt werden. Danach wählen Nutzer:innen aus einer Liste die benötigten Ticketarten aus und legen über die Plus- und Minus-Schaltflächen die gewünschte Anzahl fest.

Mit der Betätigung des Buttons „Fortsetzen“ gelangen die Besucher:innen zum nächsten Schritt. Dort werden sie aufgefordert, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse sowie eine E-Mail-Bestätigung einzugeben. Für die Bestellung muss nur die Kontaktinformation einer Person angegeben werden.

Durch Auswahl des Buttons „Zum Zahlungsanbieter fortsetzen“ erfolgt die Weiterleitung auf die externe Seite des Zahlungsanbieters, wo die gewünschte Zahlungsmethode ausgewählt und die Zahlung abgeschlossen wird.

Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Kund:innen eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

Die Tickets selbst werden separat versendet.

Kauf von Parktickets

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über den Ticketshop Parktickets zu erwerben. Unter dem Menüpunkt „Parkticket“ können Kund:innen, frühestens zwei Tage vor dem geplanten Besuch und abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit, ein Parkticket kaufen.

Für den Erwerb eines Parktickets müssen die Kund:innen die Bestellnummer sowie den Nachnamen der Person, die die ursprünglichen Besuchstickets gebucht hat, eingeben.

Nach Eingabe dieser Daten kann das Parkticket bestellt und über den Zahlungsanbieter bezahlt werden. Anschließend wird das Parkticket separat per E-Mail versendet.

Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Wir setzen im Rahmen eines etablierten Prozesses zur Sicherstellung der kontinuierlichen Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit die harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 und die referenzierten WCAG in der dem Stand der Technik entsprechenden Konformitätsstufe um.

Die Dienstleistungen müssen danach

  • wahrnehmbar (das heißt, die Informationen und Komponenten der Dienstleistungen müssen den Nutzer:innen in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können),
  • bedienbar (das heißt, Nutzer:innen müssen die Komponenten der Dienstleistungen und die Navigation handhaben können),
  • verständlich (das heißt, die Informationen und die Handhabung der Dienstleistungen müssen verständlich sein) und
  • robust (das heißt, die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von technischen Hilfsmitteln, einschließlich unterstützender Technologien, interpretiert werden können)

gestaltet sein.

Die WCAG bieten Leitlinien dafür, wie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen benutzerfreundlich wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden können. Aktuell existieren drei Konformitätsstufen. Wir setzen in Einklang mit den europäischen Vorgaben die Konformitätsstufe 2.1 A, AA um.

Dazu werden laufend unter anderem folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Überprüfungen: Wir führen regelmäßig sowohl automatische als auch manuelle Barrierefreiheitsaudits durch, um unsere digitalen Angebote systematisch auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe A, AA und der Norm EN 301 549 zu überprüfen.
  • Schulungen: Wir bieten unseren Inhaltsverantwortlichen, Designer:innen und Entwickler:innen kontinuierlich umfassende Schulungen an. So stellen wir sicher, dass sie mit den „Best Practices“ für Barrierefreiheit vertraut sind und diese Prinzipien in jeder Phase der Inhaltserstellung und -entwicklung berücksichtigen können.
  • Integration in den Entwicklungszyklus: Barrierefreiheit ist in den gesamten Zyklus unserer Softwareentwicklung integriert, vom ersten Entwurf und der Planung bis hin zum Testen und der Bereitstellung, wird ein „Born Accessible“-Ansatz verfolgt, wann immer dies möglich ist.
  • Spezialisiertes Barrierefreiheits-Team: Wir verfügen über ein spezialisiertes Team, das für die Durchführung und Überwachung von Initiativen zur Barrierefreiheit auf unseren digitalen Plattformen verantwortlich ist.

Unsere Webseite wurde durch unsere internen Barrierefreiheitsexpert:innen umfassend anhand der geltenden Barrierefreiheitsstandards überprüft.

Zusätzlich zu unseren internen Prozessen wurde unsere Webseite von externen Barrierefreiheitsexpert:innen überprüft.

Wir arbeiten fortlaufend an der Verbesserung der Bereitstellung unserer Dienstleistungen im Einklang mit allen rechtlichen Vorgaben. Wir bieten Kontaktmöglichkeiten zur Mitteilung von Barrierefreiheitsproblemen und Verbesserungsvorschlägen an.

Darüber hinaus legen wir großen Wert auf eine inklusive und respektvolle Sprache. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir auf dieser Website teilweise das generische Maskulinum. Alle personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.

Haftungsausschluss für externe Inhalte

Wir übernehmen für verlinkte Dienstleistungen von Drittanbietern, die nicht unserer Kontrolle oder Verantwortung unterliegen, keine Haftung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Barrierefreiheit dieser Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Durch die Nutzung der Links erkennen Sie an, dass wir nicht für eventuelle Schäden oder rechtliche Konsequenzen haften.

Kontaktinformationen

Wir begrüßen und schätzen Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit der Webseite https://www.lufthansagrouphangar-one.com/. Ihre Rückmeldung ist wichtig und hilft uns, unsere Dienstleistungen zu verbessern. Wenn Sie auf Barrierefreiheitsprobleme stoßen, ein Problem mit der Konformität hinsichtlich der geltenden Anforderungen melden möchten oder Verbesserungsvorschläge haben, zögern Sie bitte nicht, uns über die folgenden Kanäle zu kontaktieren:

Name: Deutsche Lufthansa AG
Straße: Venloer Straße 151-153
PLZ / Ort: 50672 Köln

E-Mail: customer.relations@lufthansa.com
Telefon: +49 69 86 799 699
Feedback Form: Hilfe & Kontakt | Lufthansa

Wir antworten auf alle Anliegen und Anfragen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Fristen.

Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Sie können sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde oder nationale Durchsetzungsstelle wenden.

In Deutschland ist dies:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 289 23023
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de